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Bachelorarbeit

Hinweis - unbedingt beachten!

Bachelorarbeit (T3300)

In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, durch wirtschaftlich-technisch-wissenschaftliches Denken und Arbeiten eine aus der betrieblichen Anwendung vorgeschlagene Aufgabe mit Hilfe der an der Hochschule vermittelten Stoffinhalte, wissenschaftlicher Literatur sowie der im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse selbständig und fristgerecht zu lösen. Die Bachelorarbeit wendet die im Studium erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen unter Einbeziehung der je nach Studiengang speziell erworbenen Fähigkeiten in experimenteller, theoretischer oder konstruktiver Art an. Sie kann daher aus einer beliebigen Kombination dieser Möglichkeiten bestehen.

Das Thema und der Titel der Bachelorarbeit werden vom Dualen Partner formuliert und mit Aufgabenstellung und Herangehensweise der Hochschule zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung erfolgt durch einen Prüfungsausschuss. 

Die Bachelorarbeit wird von zwei fachlich und wissenschaftlich qualifizierten Personen betreut und bewertet. Eine Person wird vom Dualen Partner benannt, eine von der DHBW. Beide betreuenden Personen bewerten die Bachelorarbeit auf Grundlage des vom Studienbereich Technik festgelegten Bewertungsschemas. Besteht zwischen den beiden Bewertungen ein Unterschied bis zu einem ganzen Notenwert, so wird die Note der Bachelorarbeit als arithmetisches Mittel festgesetzt. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle ohne Rundung berücksichtigt. Bei einem Unterschied von mehr als einem ganzen Notenwert wird vom Prüfungsausschuss eine dritte Person bestellt, welche die Note festsetzt (Drittgutachten). Dabei gelten die zwei bestehenden Bewertungen als Grenzwerte. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung.