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Planung des Auslandssemesters

Zu durchlaufende Prozessschritte

  1. Sichtung und Auswahl einer für Sie interessanten ausländischen Hochschule und möglicher Alternativen: Unterstützung durch das Auslandsamt der DHBW Stuttgart bzw. Ihren Studierendensupport
  2. Absprache mit dem Ausbildungsunternehmen: Rücksprache, ob ein Auslandsaufenthalt unterstützt und/oder die gewählte ausländische Hochschule akzeptiert wird
  3. Genehmigung durch den Studiengang/Studierendensupport sowie Erstellung eines vorläufigen Learning Agreements: ein akzeptables Learning Agreement gilt als Voraussetzung für die Zulassung einer Anmeldung für ein Auslandssemester an einer bestimmten Gasthochschule
  4. Interne Anmeldung zum Auslandssemester: Der Studierendensupport unterzeichnet Ihnen das Anmeldeformular "Anmeldung zur Teilnahme an einem internationalen Auslandssemester" i. A. der Studiengangsleitung; das Dokument wird mit der Online-Anmeldung über die Website des Auslandsamtes hochgeladen. Anmerkung: der Notendurchschnitt kann, muss aber nicht zwingend angegeben werden (ggf. Rückfrage durch das Auslandsamt).
  5. Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt: Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis zur Deadline (siehe Infosheet der jeweiligen Gasthochschule) entweder über das Auslandsamt der DHBW Stuttgart oder direkt bei der Gasthochschule

Bitte verwenden Sie das Online-Anmeldeformular der DHBW Stuttgart: Online-Anmeldung

HINWEIS: Ergänzende Informationen zur Organisation und Planung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie

Notenumrechnungstabellen

In den meisten Fällen werden die Noten mit Hilfe der sog. bayerischen Formel ermittelt und die entstandenen Werte jeweils nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten, wie es die Prüfungsordnungen vorsehen.

Die Notenumrechnungstabellen werden von der Zentralen Auslandskoordination in Absprache mit den International Offices der DHBW Standorte erstellt. 

HINWEIS ZUR UMRECHNUNG: Die Umrechnung der Noten erfolgt zum Zeitpunkt des Eingangs des Transcript of Records (ToR) im Studiengangsbüro. Die zu diesem Stichtag gültige Notenumrechnungstabelle wird für die Umrechnung herangezogen.