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Hinweise zu Klausuren

Allgemeines

  • Bitte achten Sie darauf, zu den Klausuren pünktlich zu erscheinen.
  • Legen Sie Ihr Handy ausgeschaltet sichtbar auf den Tisch.
  • Legen Sie Ihre Taschen, Jacken und sämtliche nicht zugelassene Unterlagen seitlich an die Wand und nicht an den Klausurtisch, um jeglichen Verdacht auf einen Täuschungsversuch auszuschließen.
  • Gesetzestexte dürfen nicht kommentiert werden, beachten Sie dazu auch die zusätzlichen Informationen am Schwarzen Brett.
  • Die Heftklammern der Klausuren dürfen nicht gelöst werden.
  • Die Freischaltung der Noten erfolgt immer zu Beginn der nächsten Theoriephase.
    Über Ihren Dualis Account können Sie Ihre Noten jederzeit einsehen und ausdrucken.

Krankmeldung

Bitte melden Sie sich am ersten Tag der Krankheit per E-Mail im Studiengangssekretariat ab. Bitte im Betreff Krank, Krankmeldung oder Abwesenheit angeben. Ab dem dritten Krankheitstag reichen Sie bitte eine Kopie der Krankmeldung ein, das Original der Krankmeldung senden Sie an Ihren Ausbildungsbetrieb. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus § 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.

Krankmeldungen am Klausurtag müssen vor Klausurbeginn telefonisch und per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest muss umgehend im Studiengang vorgelegt werden.