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Krankmeldung

Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und Kopie an Arbeitgeber) abzumelden. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine Kopie der Krankschreibung. Das Original der Krankschreibung senden Sie bitte an Ihren Ausbildungsbetrieb. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus § 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.

Krankmeldungen am Klausurtag müssen vor Klausurbeginn telefonisch und per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest muss umgehend vorgelegt werden.