Exmatrikulation
Die Exmatrikulation beendet Ihr Studium an der DHBW Stuttgart. Sie erfolgt in der Regel zum Ende eines Semesters (31. März oder 30. September). Bei Vorliegen besonderer Gründe kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
Vor der Beantragung einer Exmatrikulation sollten Sie eine persönliche Beratung bei Ihrer Studiengangsleitung in Anspruch zu nehmen. Weitere Regelungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen.
Ablauf der Exmatrikulation auf Antrag
1. Antrag auf Exmatrikulation stellen
Stellen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation und achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben vollständig ausgefüllt sind. Reichen Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Erklärungen ein.
2. Entlastungsvermerke einholen
Holen Sie die erforderlichen Entlastungsvermerke ein bei:
- Ihrem Dualen Partner
- Ihrem Studiengang
- der Bibliothek
- der Verwaltung
3. Erforderliche Unterlagen einreichen
Reichen Sie alle für die Exmatrikulation erforderlichen Unterlagen auf dem für Ihren Studiengang vorgesehenen Weg ein.
4. Exmatrikulationsunterlagen erhalten
Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie Ihren Exmatrikulationsbescheid sowie weitere Bescheinigungen, beispielsweise für die Rentenversicherung oder Ihre Ausbildungsstätte.
5. Dualen Partner informieren
Informieren Sie nach Erhalt Ihrer Exmatrikulationsunterlagen auch Ihren Dualen Partner und klären Sie gegebenenfalls die Beendigung Ihres Studien- und Ausbildungsverhältnisses.
Formulare und Ansprechpersonen
- Antrag auf Exmatrikulation – Technik (PDF)
- Erklärung zur Beendigung des Prüfungsverfahrens – Technik (PDF)
Wichtig:
Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen verwenden Sie bitte den folgenden Antrag: Antrag auf Exmatrikulation
- Ansprechpersonen: Das für Ihren Studiengang zuständige Sekretariat
- Karin Herr / Tel.: 0711/1849-557 / E-Mail: karin.herr@dhbw-stuttgart.de
- Eveline Kaufmann / Tel.: 0711/1849-580 / E-Mail: eveline.kaufmann@dhbw-stuttgart.de