Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen
Anerkennung von an Hochschulen erworbenen Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Berufsakademien im In- oder Ausland erbracht wurden, können auf Antrag anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die an der DHBW ersetzt werden sollen.
Für die Anerkennung müssen modulbezogene Unterlagen eingereicht werden, aus denen insbesondere Inhalte, Umfang, Prüfungsform, Workload, ECTS-Punkte und Lernergebnisse hervorgehen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des jeweiligen DHBW-Moduls entsprechen.
Was ist zu beachten?
- Anerkennungen erfolgen grundsätzlich auf Modulebene.
- Teilanerkennungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Nach einem bereits absolvierten Prüfungsversuch im betreffenden DHBW-Modul ist eine Anerkennung ausgeschlossen.
- Anerkannte Leistungen können nachträglich nicht zurückgenommen oder verbessert werden.
Notenübernahme
Sind die Notensysteme vergleichbar, werden die Noten übernommen und in die Gesamtnote einbezogen. Andernfalls erfolgt eine Umrechnung. Liegt keine Note vor, wird die Leistung mit dem Vermerk „bestanden“ übernommen und nicht in die Gesamtnote eingerechnet.
Ablauf
- Einreichung der vollständigen Unterlagen
- Prüfung und Aufbereitung der Unterlagen
- Entscheidung durch die Studiengangsleitung
- Schriftliche Mitteilung der Entscheidung
Ansprechpersonen und Formulare
Ansprechpersonen: Ihre zuständige Studiengangsleitung
Für den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post ein:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (PDF)
- je Modul bzw. Prüfungsleistung das Formular Anerkennung einer Prüfungsleistung (PDF)
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der die Leistung erbracht wurde
- Modulhandbuch bzw. Modulbeschreibung
- von der Hochschule oder amtlich beglaubigtes Transcript of Records bzw. Original-Notenbescheinigung
Die Anerkennungsentscheidung erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihres Antrags in schriftlicher Form.
Zu Beginn des jeweiligen Semesters reichen Sie die Anerkennungsentscheidung mit genehmigter Notenanrechnung beim Service- und Informationszentrum (SIZ) ein oder teilen schriftlich bzw. per E-Mail mit, welche anerkannte Prüfungsleistung übernommen werden soll. Die Note wird anschließend in das DHBW-System übertragen.
Das Anerkennungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren mit Rechtsmittelbelehrung.
Kontakt:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Service- und Informationszentrum Fakultät für Wirtschaft und Gesundheit
Rotebühlplatz 41
70178 Stuttgart
Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auf Module angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt entweder standardisiert oder nach einer individuellen Prüfung des Einzelfalls. Welches Prüfverfahren angewendet wird, ergibt sich aus der Anrechnungssatzung der DHBW.
Ansprechpersonen und Formulare
Ansprechpersonen: Ihre zuständige Studiengangsleitung
- Antrag auf Anrechnung (PDF)
- Ansprechpersonen: Ihre zuständige Studiengangsleitung