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Bescheinigungen & Beglaubigungen

Für Bescheinigungen bzw. Beglaubigungen fallen Gebühren an:

Bitte nutzen Sie für die Beantragung unsere zentrale E-Mail-Adresse: servicezentrum-wirtschaft@dhbw-stuttgart.de

Bescheinigungen

Auf Antrag stellen wir Ihnen Bescheinigungen für zurückliegende oder aktuelle Semester zu folgenden Themen aus:

  • BAföG (Antrag, Rückerstattung)
  • Exmatrikulation (die erste Bescheinigung für noch immatrikulierte Studierende ist kostenfrei) 
  • Gleichwertigkeit Diplom-Bachelor (Äquivalenzbescheinigung) 
  • Rentenversicherung 
  • Semesternotenbescheid
  • Sonstige Bescheinigungen nach Ihrer Vorlage z. B. für Masterstudiengänge, über Studieninhalte, Noten etc. (englischsprachige Übersetzungen der Abschlussurkunden, Abschlusszeugnisse sowie der Notenbescheinigungen und Studieninhalte sind nicht möglich)
  • Studienbescheinigung
  • Studienverlauf
  • Transcript of Records 
  • Unbedenklichkeit des Prüfungsanspruches

Beantragung: Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer zentralen E-Mail-Adresse:  servicezentrum-wirtschaft@dhbw-stuttgart.de

Kosten: Für die Beglaubigung wird eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung / Gebührensatzung fällig.

Beglaubigung von Abschlussdokumenten

Auf Antrag werden Beglaubigungen von Abschlussdokumenten der BA bzw. DHBW Stuttgart (Diplom-Zeugnis und -Urkunde, Bachelor-Zeugnis und -Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records/Notenbescheinigung) erstellt.

Einzureichen sind:

  • der ausgefüllte Beglaubigungsantrag
  • das jeweilige Original (mit Unterschrift des*der Unterschriftsbefugten der BA bzw. DHBW Stuttgart und Präge-/ Farbdrucksiegel). Bei dem Transcript of Records ist das Original ohne Unterschrift ausreichend.
  • die gewünschte Anzahl an einwandfreien und vollständigen Fotokopien des Originals

Beantragung: Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer zentralen E-Mail-Adresse:  servicezentrum-wirtschaft@dhbw-stuttgart.de
Kosten: Für die Beglaubigung wird eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung / Gebührensatzung fällig.

Hinweis: Nicht beglaubigt werden können Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Reisepässe und Personalausweise, ausländische Zeugnisse und Urkunden sowie Schulzeugnisse.