Beurlaubung
Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich aus triftigen Gründen für in der Regel maximal zwei Semester vom Studium beurlauben zu lassen. Für die Beurlaubung gelten die in den hochschulrechtlichen Regelungen festgelegten Voraussetzungen.
Gründe für eine Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist insbesondere aus folgenden Gründen möglich:
- Krankheit, wenn keine Lehrveranstaltungen besucht oder Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Alleinige Pflege oder Versorgung naher Angehöriger
- Schwangerschaft und anschließende Betreuung des Kindes
- Schutzfristen nach Mutterschutzgesetz oder Elternzeitregelungen (regelmäßig auch länger als zwei Semester)
- Verbüßung einer Freiheitsstrafe
- Absolvierung eines Auslandspraktikums während der vorgesehenen Theoriephase
- sonstige wichtige Gründe
Verfahren
- Informieren Sie frühzeitig Ihren Studiengangsleitung bzw. lassen Sie sich zu den Rahmenbedingungen einer Beurlaubung beraten.
- Füllen Sie den Antrag auf Beurlaubung aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Ihr Dualer Partner bestätigt sein Zustimmung im Antragsformular.
- Der Antrag wird geprüft; dabei werden gegebenenfalls auch prüfungsrechtliche Fragestellungen berücksichtigt.
- Sie erhalten anschließend eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Fristen
Der Antrag auf Beurlaubung muss grundsätzlich vor Beginn des Semesters gestellt werden. Tritt der Beurlaubungsgrund erst später ein, ist der Antrag unverzüglich einzureichen. Beurlaubungen für zurückliegende Semester sind nicht möglich.
Rechte und Pflichten während der Beurlaubung
- Beurlaubte Studierende sind grundsätzlich nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Die Bibliothek ist hiervon ausgenommen.
- In Abstimmung mit dem Studiengang können Wiederholungsprüfungen oder bereits begonnene Prüfungsleistungen abgelegt werden. Ferner gibt es Ausnahmen bei einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeiten etc.
- Die Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Beiträge und Gebühren bleibt bestehen.
- Antrag auf Beurlaubung (PDF)
- Hinweise zur krankheitsbedingten Abwesenheit bei Prüfungsleistungen (PDF)
- Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (PDF)
- Ansprechpersonen: Ihre zuständige Studiengangsleitung