Vielfalt und Antidiskriminierung
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So lautet der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Hochschule legt Wert auf einen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Umgang aller Lehrenden, Lernenden und Beschäftigten miteinander. Dazu bedarf es gegenseitiger Aufmerksamkeit und des Respekts, um die Besonderheiten und die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu achten. Die DHBW Stuttgart duldet in keiner Weise jegliche Form von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Gewalt, denn das sind eindeutige Verletzungen der persönlichen Grenzen und haben für die Betroffenen oft ernsthafte Auswirkungen.
Unsere Hochschule hat deswegen Anlaufstellen eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können, um sich beraten zu lassen oder eine Beschwerde einzureichen, und die deutlich machen sollen, dass Betroffene nicht alleine gelassen werden.
Ansprechpersonen der DHBW Stuttgart im Falle sexueller Belästigung und Diskriminierung
Betroffene benötigen innere Stärke und persönlichen Mut, um Grenzüberschreitungen zu artikulieren und zu stoppen. Sie können sich vertrauensvoll an folgende Ansprechpersonen aus Professor*innenschaft und Beratung wenden:
Für Campus Horb
- Prof. Antje Katona, M.Sc. / Tel.: 07451/521-101 / E-Mail: a.katona@hb.dhbw-stuttgart.de
Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“ (§1). Da dieses Gesetz sehr eng auf den Bereich der Beschäftigten begrenzt ist, sieht das Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg für alle anderen Personen Ansprechpartner im besonderen Fall sexueller Belästigung und Ansprechpartner für Antidiskriminierung vor. Für Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen Besonderheiten behindert werden, gibt es die Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten und eine Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.