Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter in der Dienststelle wahr. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. (Nachfolgend wird statt dem Begriff „Schwerbehinderte(r)“ lediglich die Abkürzung SB verwendet und für die Schwerbehindertenvertretung SBV.)