Vielfalt und Diskriminierung
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So lautet der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Hochschule legt Wert auf einen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Umgang aller Lehrenden, Lernenden und Beschäftigten miteinander. Dazu bedarf es gegenseitiger Aufmerksamkeit und des Respekts, um die Besonderheiten und die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu achten. Die DHBW Stuttgart duldet in keiner Weise jegliche Form von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Gewalt, denn das sind eindeutige Verletzungen der persönlichen Grenzen und haben für die Betroffenen oft ernsthafte Auswirkungen.
Unsere Hochschule hat deswegen Anlaufstellen eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können, um sich beraten zu lassen oder eine Beschwerde einzureichen, und die deutlich machen sollen, dass Betroffene nicht alleine gelassen werden.