Coronavirus – Aktuelle Entwicklungen und Informationen der DHBW Stuttgart
Wir informieren Sie auf dieser Seite regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Maßnahmen und Hinweise zur Sachlage sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Coronavirus.
Information zur modifizierten Impfstrategie des Landes (Stand 22.2.2021)
Bitte um Beachtung: Die Erweiterung des Impfangebotes gilt derzeit NICHT für Lehrende an den Hochschulen!
Das Land Baden-Württemberg beginnt ab sofort alle Unter-65-Jährigen aus der zweiten Priorität der STIKO-Empfehlung zu impfen. Dazu gehören viele medizinische Beschäftigte, Menschen mit einer geistigen Behinderung und nach dem Beschluss der Gesundheitsminister auch das pädagogische Personal in Schulen und Kindertagesstätten. Sie alle werden nun mit dem Impfstoff von AstraZeneca versorgt – deshalb sind aus diesen Gruppen auch nur Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren impfberechtigt.
Folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in Baden-Württemberg seit 22. Februar 2021 aus der Stufe 2 der STIKO-Empfehlungen zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 impfberechtigt:
- Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
- Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
- Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (zum Beispiel Physio-, Ergotherapie, Podologie),
- Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
- Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
- Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
- Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
- Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
- Personal in der stationären Suchtbehandlung beziehungsweise -rehabilitation.
- Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
- Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
- Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
- Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
- Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind zum Beispiel auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat zur Impfung und Bescheinigung für das Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kinderbetreuung tätige Personen folgendes ausgeführt (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mehr-menschen-in-baden-wuerttemberg-bekommen-ein-impfangebot/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=210223_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=corona-impfung):
Impfberechtigt sind Personen, für die mit der Öffnung zurück zum Präsenzschulbetrieb und der Erweiterung der Kindertagesbetreuung ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht und ihnen gleichgestellte Personengruppen. Daher sind impfberechtigt aktuell Personen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen. Impfberechtigt im oben genannten Sinne sind auch in aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen und andere Mitarbeitende an Schulen.
Die Erweiterung des Impfangebotes gilt derzeit NICHT für Lehrende an den Hochschulen!
Inwiefern das Impfangebot für die Hochschulen erweitert werden kann, ist derzeit noch unklar. Sobald uns hier weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie unterrichten.
Verbindliche Regelungen das Corona-Virus betreffend
- Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten baden-wuerttemberg.de.
- Ausführliche Informationen zur Corona-Verordnung Studienbetrieb finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW
- Corona-Informationen des DHBW Präsidiums (inklusive FAQs)
- Lehre und Lernen in den Theoriephasen finden im gesamten Wintersemester in Online-Formaten statt.
- Geplante Präsenzprüfungen können weiterhin in Ausnahmefällen auf besonderen Antrag und unter strenger Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen stattfinden. Dies geschieht auf Grundlage detaillierter Hygienekonzepte der Standorte in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und den jeweiligen Studierendenvertretungen. Informationen zur Durchführung von zugelassenen Veranstaltungen (PDF)
- Corona-Prüfungsordnung DHBW (PDF)
- Die Regelungen des Landeshochschulgesetzes und entsprechender Ordnungen/Satzungen sind unverändert zu beachten.
- Ergänzend sind die das Corona-Virus betreffenden Regelungen der Städte Horb und Stuttgart zu erfüllen.
Neu ab 25.1.2021: Auf allen Verkehrswegen und Verkehrsflächen in Gebäuden der Hochschule ist eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen.
Interview mit Prof. Dr. Joachim Weber

Weitere Informationen und Maßnahmen:
Bibliotheken
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung bleibt die Bibliothek voraussichtlich bis 7.3.2021 geschlossen.
Es gibt einen Abholservice (PDF) für bestellte Medien.
Beibehaltung der Theorie- und Praxisphasen
- Studierende, die sich aktuell in der Theoriephase befinden, tun dies auch weiterhin – unabhängig davon, ob eine Präsenzveranstaltung stattfindet. Ein Studium beinhaltet u. a. auch Phasen des Selbststudiums und Onlineteile.
- Studierende, deren Praxisphase endet, gehen wie geplant in die Theoriephase über. Die Praxisphase verlängert sich nicht automatisch.
Bewirtschaftung der Gebäude der DHBW Stuttgart
- Die Gebäude der DHBW Stuttgart (inkl. Horb) bleiben für den Publikumsverkehr und den Studienbetrieb geschlossen.
- Hinweis: Als zentrale Stelle für Post- und Paketeingang steht die Poststelle Rotebühlstr. 133, 70197 Stuttgart, zur Verfügung.
Für Mitarbeitende
Bitte schränken Sie Kontakte und Mobilität ein.
Arbeiten bis 7. März 2021:
Die Mitarbeitenden der DHBW Stuttgart sind aufgefordert im Homeoffice zu arbeiten, ggf. Urlaub abzubauen und den Gleitzeitrahmen zu nutzen.
Covid19-Hygieneplan und weitere aktuelle Informationen:
Für Mitarbeitende werden weitere aktuelle Informationen zum Covid19-Hygieneplan im Intranet zur Verfügung gestellt.
VVS Ticket (Studierende)
Studierende werden gebeten, die aktuelle Regelung zum VVS-Studiticket zu beachten.
Weiterführende Informationen und wichtige Links
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: FAQs zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Hochschulen
- Innenministerium: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
- Robert Koch Institut: Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Auswärtiges Amt: Aktuelle Reisewarnungen
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum Coronavirus
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infektionsschutz
- Empfehlungen des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
- Coronavirus Informationen der Stadt Stuttgart
- Coronavirus Information for International Partners
- Studierendenwerk Stuttgart: Infos zu Registrierung in Mensa/Cafeteria
- Studierendenwerk Stuttgart: Psychologische Beratung für Studierende in der Coronakrise
- Das Institut für Transkulturelle Gesundheitsforschung (ITG) der DHBW Villingen-Schwenningen hat mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine Online-Plattform zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) aufgebaut.