Studentenwerksbeitrag
Dienstleistungsangebot des Studentenwerks Stuttgart (SWS)
Das Studentenwerk Stuttgart ist unter anderem für Studenten der Dualen Hochschule zuständig und hat sich zur Aufgabe gemacht, Studierende in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen zu unterstützen und zu betreuen.
Das Leistungsangebot gliedert sich in folgende Bereiche:
- Gastronomie (zahlreiche Mensen und Cafeterien)
- Studentisches Wohnen (31 Wohnheime mit über 6.000 Plätzen, Studentenhotel)
- Kinderbetreuung (sechs Kindertagesstätten)
- Darlehen und Versicherung (Unfallversicherung)
- Psychologische Beratung und
- Sozialberatung (Behinderung, Krankheit, Notlagen)
- BAföG
Detaillierte Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie auf der Website des SWS.
Für Dienstleistungen des Studentenwerks Stuttgart und für die Finanzierung des VVS-StudiTickets (Semesterkarte für den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart) wird ab Herbst 2011 pro Semester ein Beitrag von 71,35 Euro fällig. (Beitragsordnung des Studentenwerks). In der aktuellen Beitragsordnung des Studentenwerks Stuttgart ist festgelegt, dass der Studentenwerksbeitrag pro Semester fällig wird. Eine Änderung der Beitragsordnung ist in Bearbeitung.
Zahlungstermine sind stets:
- 1.10. für Wintersemester
- 1.3. für Sommersemester
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn eines jeden Studienjahres über den aktuellen Beitrag für das kommende Studienjahr.
Betrag: 71,35 Euro/Semester
Bankverbindung:
- Empfänger: LOK/ DHBW Stuttgart
Konto-Nr.: 7495530102 bei der BW-Bank
BLZ: 600 501 01
Verwendungszweck: 8986393051000 STG - Matrikelnummer - Name
Hinweis zur Ermäßigung des Studentenwerkbeitrags
- Schwerbehinderten Studierenden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises der Beitragsanteil zur Finanzierung des VVS StudiTickets erstattet. Der Rückerstattungsantrag ist an das Studentenwerk Stuttgart zu richten und muss spätestens bis zum Ende des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, beim Studentenwerk eingegangen sein.
Hinweis zur Rückerstattung des Studentenwerkbeitrags
- Der Studentenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist § 6 der aktuellen Beitragsordnung des Studentenwerkes Stuttgart zu entnehmen (unter www.sws-internet.de).
Kontakt bez. Studentenwerksbeitrag: Studentenwerk Stuttgart, Rosenbergstr. 18, 70174 Stuttgart, Tel. 0711/9574-410
Gemäß § 88 Abs. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) ist Ihre Zulassung zu widerrufen, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen.
Kontakt DHBW Stuttgart
Stephanie Rössler / Tel.: 0711/1849-711 / E-Mail: gebuehren@dhbw-stuttgart.de
