Verwaltungskostenbeitrag
Seit dem Studienjahr 2003/2004 müssen die Studierenden in Baden-Württemberg für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 80 Euro bezahlen.
Hinweis für Studienanfänger:
Die bisherige Praxis der Bezahlung zur Zulassung hat keine Gültigkeit mehr!
Studienanfänger erhalten nach der Zulassung eine Anlage zum Studiengebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung.
Ab dem zweiten Studienjahr ist der Betrag ohne schriftliche Aufforderung zu Beginn (01.10.) des jeweiligen Studienjahres fällig.
Zahlungsmodalität:
Bitte überweisen Sie den genannten Verwaltungskostenbeitrag auf folgendes Konto:
Betrag: 80 Euro
- Empfänger: LOK/ DHBW Stuttgart
Konto-Nr.: 749 553 0102 bei der Baden-Württembergischen Bank
BLZ: 600 501 01
Verwendungszweck: 8986393051000 STG - Matrikelnummer - Name
Hinweis: Oben genannter Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben, da die Zahlung sonst nicht verbucht werden kann!
Kontakt
Stephanie Rössler [1] / Tel.: 0711/1849-711 / E-Mail: gebuehren@dhbw-stuttgart.de