Studiengebühren
Die Landesregierung hat das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 verabschiedet. Als Ersatz der Studiengebühren ist eine Kompensation in Form von zusätzlichen Haushaltsmitteln geplant.
Unabhängig davon muss jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag und pro Semester ein Beitrag für das Studentenwerk bezahlt werden.
Die bisherigen Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Dualen Hochschule zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lehre und zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung und kommen somit ausschließlich den Studierenden zugute.
Die gesetzliche Grundlage für die bisherigen Studiengebühren in Baden-Württemberg ergibt sich aus dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).
Studiengebührenhandbuch
Im Studiengebührenhandbuch finden Sie Informationen über die Erhebung und Verwendung von Studiengebühren an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.




