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Zulassung

Studienbewerber/innen mit deutschen Bildungsabschlüssen

Für die Zulassung zum Studium ist das jeweilige Studiengangssekretariat des gewählten Studiengangs bzw. der gewählten Studienvertiefung zuständig. Es benötigt hierfür folgende Unterlagen: 

1. Abiturienten

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig) 
  • eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses 

2. Bewerber mit Fachhochschulreife

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig)
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife
  • das Testergebnis des allgemeinen Studierfähigkeitstests

3. Beruflich Qualifizierte mit Fortbildung

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig) 
  • den Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums und die geforderten Dokumente
  • einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 der Berufshochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)

4. Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung 

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig)
  • einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 der Berufshochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
  • eine Bescheinigung über das Bestehen der Eignungsprüfung

Bitte stimmen Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer sozialen Einrichtung ab, wer für die Zusendung der Unterlagen an das Studiengangssekretariat verantwortlich ist. Die Kontaktdaten der Studiengangssekretariate finden Sie beim jeweiligen Studiengang bzw. bei der jeweiligen Studienvertiefungsrichtung: www.dhbw-stuttgart.de/bachelor

Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Für ausländische Studienbewerber gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen. Diese finden Sie hier.

Deutsche Staatsbürger, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich zur Bewertung des Bildungsnachweises vorab an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden.

Studienbewerber/innen, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben

Studienbewerber, die von einer anderen Hochschule an die DHBW wechseln, können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem jeweiligen Studiengangsleiter des gewünschten Studiengangs.

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