Zulassung zum Studium

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den Dualen Partner schließt dieser mit den ausgewählten Studieninteressierten einen Ausbildungsvertrag [1] ab.

Der Duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossenen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Nach Eingang der Unterlagen spricht die Hochschule daraufhin die Zulassung zum Studium aus.

  1. http://www.dhbw-stuttgart.de/zielgruppen/duale-partner/duale-partner/studien-und-ausbildungsvertrag-verguetung.html