Zulassung zum Studium
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den Dualen Partner schließt dieser mit den ausgewählten Studieninteressierten einen Ausbildungsvertrag [1] ab.
Der Duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossenen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Nach Eingang der Unterlagen spricht die Hochschule daraufhin die Zulassung zum Studium aus.