Studien- und Ausbildungsvertrag und Vergütung

Studien- und Ausbildungsvertrag

Die Dualen Partner wählen die für sie passenden Bewerber aus und schließen mit ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Ein Standardausbildungsvertrag ist vom Land Baden-Württemberg vorgegeben und muss von den Ausbildungsstätten eingehalten werden.

Darin werden insbesondere geregelt:

  • die Ausbildungszeit
  • der Ort für die Praxisphasen des dualen Studiums
  • die Pflichten der Vertragspartner
  • die Vergütungen und sonstigen Leistungen während des Studiums
  • die Kündigung
  • sonstige Vereinbarungen

Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende

Vergütung

Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.

Im Bereich Sozialwesen sind mindestens Vergütungen des Ausbildungstarifvertrags bei Bund und Ländern zugrunde zu legen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung im Studienbereich Sozialwesen.

Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Studierende eines Bachelor-Studiengangs im Studienbereich Sozialwesen.

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