Prof. Dr. Thomas Meyer
Therapeutischer Nutzen des Persönlichen Budgets
Teilhabeleistungen für seelisch behinderte bzw. chronisch erkrankte Menschen können seit 2001 auch als Persönliche Budgets erbracht werden. Durch ein Persönliches Budget wird das leistungsrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem aufgebrochen und in Rechts- bzw. Vertragsverhältnisse zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten einerseits sowie dem Leistungsberechtigten und einem Leistungserbringer andererseits zerlegt. Der erhoffte Vorteil Persönlicher Budgets liegt dabei in der Vergrößerung von Dispositionsspielräumen der betroffenen Menschen. Sie können sich in eigener Regie oder auch notfalls mit Unterstützung ihres sozialen Umfelds bzw. ihrer gesetzlichen Betreuung erforderliche Hilfen passgenau, flexibel und selbstbestimmt zusammenstellen und organisieren. Menschen mit seelischen Erkrankungen nutzen das Persönliche Budget dabei häufig äußerst kreativ, dies zeigen vielfältige Erfahrungen aus verschiedenen Modellprojekten. Aus diesem Grunde beschäftigt sich der Artikel mit unterschiedlichen „Spielarten“ der Nutzung Persönlicher Budgets, um dadurch Hinweise und Kriterien für zukünftige Umsetzungsmöglichkeiten gewinnen zu können. Dabei zeigt sich: Menschen mit seelischen Erkrankungen bzw. Behinderungen profitieren dann am meisten von Persönlichen Budgets, wenn Ideen für eine individuelle Nutzung da sind, die nicht im Rahmen von Sachleistungen oder ggf. flexibilisierten Sachleistungsmodulen realisierbar sind, und wenn sie in Passung zu ihren soziobiographischen Lebensumständen stehen und ihnen Selbstbestimmungs- und Teilhabepotentiale erschließen.
Quelle: Kastl, Jörg Michael / Meyer, Thomas: Therapeutischer Nutzen des Persönlichen Budgets. In: Rosemann, Matthias / Konrad, Michael (Hrsg.): Handbuch Betreutes Wohnen. Von der Heimversorgung zur ambulanten Unterstützung. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2011, S. 99-113.
