Studiengebühren
Die Landesregierung hat das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 verabschiedet.
Seit dem Sommersemester (1.4.2012) sind keine Studiengebühren mehr zu bezahlen.
Unabhängig davon muss jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag [1] und pro Semester ein Beitrag für das Studentenwerk [2] bezahlt werden.
Die bisherigen Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Dualen Hochschule weiterhin zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lehre und zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung und kommen somit ausschließlich den Studierenden zugute.
Als Ersatz der Studiengebühren ist eine Kompensation in Form von zusätzlichen Haushaltsmitteln geplant. Die Entscheidung der Hochschule über die Verwendung der Mittel soll im Einvernehmen mit den Studierenden erfolgen. Weitere Verfahrensdetails werden in Verwaltungsvorschriften geregelt.