Struktur- und Entwicklungsplan
Die Hochschulen stellen für einen Zeitraum von fünf Jahren Struktur- und Entwicklungspläne auf und schreiben sie regelmäßig fort; diese Pläne schließen die Gleichstellungspläne ein.
Die Struktur- und Entwicklungsplanung soll ein fachlich ausreichendes und regional ausgewogenes Angebot in Forschung und Lehre sicherstellen und das gemeinschaftliche oder hochschulübergreifende Angebot von Einrichtungen und deren wirtschaftliche Nutzung gewährleisten.
Kontakt
Ass.iur. Dipl.-Juristin Sabine Kull [2] / Tel.: 0711/1849-820 / E-Mail: kull@dhbw-stuttgart.de