Rektorat
Prof. Dr. Joachim Weber

Sekretariat
Wera Weintritt / Tel.: 0711/1849-637 / E-Mail: weintritt@dhbw-stuttgart.de
Aufgaben des Rektors gem. § 27 b Landeshochschulgesetz
Der Rektor leitet und vertritt die Studienakademie; er ist für alle Angelegenheiten der Studienakademie zuständig, soweit im Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt ist. Er bereitet die Sitzungen des Hochschulrats und des Akademischen Senats vor und vollzieht die Beschlüsse. Er unterrichtet den Vorstand, den Akademischen Senat und den Hochschulrat über alle wichtigen Angelegenheiten regelmäßig, bei besonderen Anlässen unverzüglich. Neben der Ausübung seiner dienstrechtlichen Rechte und Pflichten gegenüber den Mitgliedern der Studienakademie ist er insbesondere für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Studienakademie, für die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags oder des Wirtschaftsplans, die Entscheidung über die Verwendung der vom Vorstand der Studienakademie zugewiesenen Stellen und Mitteln sowie den Vorschlag zur Funktionsbeschreibung von Stellen für Hochschullehrer zuständig. Der Verwaltungsdirektor unterstützt den Rektor bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Der Rektor wird vom Prorektor vertreten und kann dem oder den Prorektor/en einen bestimmten Geschäftsbereich zur ständigen Wahrnehmung übertragen.




