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Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus § 4 Landeshochschulgesetz und bestehen im Wesentlichen darin, die individuelle Situation der wissenschaftlich tätigen Frauen sowie Studentinnen an der Dualen Hochschule zu verbessern und eventuell bestehende Nachteile zu beseitigen. Gleichstellungsarbeit umfasst deshalb soziale, organisatorische und personelle Angelegenheiten ebenso wie die Umsetzung und Fortschreibung der „Frauenförderpläne“. Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass innerhalb der Hochschule die Belange von Frauen angemessen vertreten werden. Sie ist beratendes Mitglied des Hochschulrats und des Akademischen Senats.

Themengebiete und Aufgabenbereiche: 

  • Begleitung von Gender-Prozessen an der Dualen Hochschule 
  • Beteiligung an Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren 
  • Beratendes Mitglied in Gremien der Dualen Hochschule 
  • Mitwirkung beim Aufbau von Frauennetzwerken 
  • Beratung in Fragen der „Frauenförderung“, insbesondere Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Familienfreundliches Studium, Studieren mit Kind(ern) 
  • Beratung und Unterstützung Betroffener bei allen Formen von sexueller Belästigung, Gewalt und Mobbing

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann / Tel.: 0711/1849-755 / E-Mail: schaefer-walkmann@dhbw-stuttgart.de

Stellvertreterin