Zulassung
Für die Zulassung ist das jeweilige Studiengangssekretariat zuständig. Es benötigt hierfür folgende Unterlagen:
1. Abiturienten:
- ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig)
- eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
2. Bewerber mit Fachhochschulreife:
- ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (dreiseitig)
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der FH-Reife und des Bescheids über das Testergebnis des allgemeinen Studierfähigkeitstests.
3. Beruflich Qualifizierte mit Fortbildung
- ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig)
- Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 der Berufshochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen nach der Berufshochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) festgestellt durch die DHBW Stuttgart
4. Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung
- ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 der Berufshochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- Bescheinigung über das Bestehen der Eignungsprüfung
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer sozialen Einrichtung ab, wer für die Zusendung der Unterlagen an das Studiengangssekretariat verantwortlich ist.
Hinweis für ausländische Bewerber:
Hinweis für deutsche Staatsbürger, die ihren Schulabschluss im Ausland erwerben:
Die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart führt unter anderem Bewertungen von Bildungsnachweisen aus dem Ausland und anderen Bundesländern durch im Hinblick auf die eventuelle Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, zum Beispiel die Hochschulreife.




