Zugang für Berufstätige

Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Studium an Hochschulen in Baden-Württemberg zugelassen werden. Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung" vom Juni 2010 haben sich die Zugangsbedingungen für Berufstätige vereinfacht.

Es gibt zwei Zugangsmöglichkeiten:

1. Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung

Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Nachweis einer beruflichen Fortbildung
2. Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch

Berufliche Fortbildungen im oben genannten Sinne sind: 

a) eine bestandene Meisterprüfung oder
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung** im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung
- auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, 
- eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
- mit mindestens 400 Unterrichtsstunden und
- hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt
c) eine sonstige berufliche Fortbildung
Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
d) der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.

** Abschlüsse, die der Meisterprüfung in der Regel gleichwertig sind:

  • Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
  • Betriebswirt des Handwerks
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Fachkaufleute
  • Operative und Strategische IT-Professionals
  • Betriebswirte (IHK)

Um Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu prüfen, senden Sie bitte den Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung mit den geforderten Dokumenten an folgende Adresse:

DHBW Stuttgart, Zentrale Studienberatung, Jägerstraße 56, 70174 Stuttgart

2. Zugang für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung

Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang*** erwerben. Voraussetzungen hierfür sind:
1. eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung
2. ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studienfach
3. das Bestehen einer Eignungsprüfung

*** Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können. 

Um die Hochschulzugangsberechtigung zu prüfen, senden Sie uns bitte den Antrag Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung mit den geforderten Dokumenten an folgende Adresse:

DHBW Stuttgart, Zentrale Studienberatung, Jägerstraße 56, 70174 Stuttgart

Gesetzesgrundlagen:

Kontakt

Tel.: 0711/1849-632 / E-Mail: info@dhbw-stuttgart.de

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