Zugangsvoraussetzungen
Für das Studium an der Dualen Hochschule gelten folgende Voraussetzungen:
1. Bewerber müssen die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife besitzen.
2. Auch mit einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung (Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger) ist die Zulassung möglich. Wer nach der Fachhochschulreife ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule (einschließlich FH für den öffentlichen Dienst) abgeschlossen hat, kann ebenfalls zugelassen werden.
3. Bewerber mit Fachhochschulreife können zum Studium zugelassen werden, wenn Sie den Eignungstest für Bewerber mit Fachhochschulreife bestanden haben.
4. Bewerber müssen einen Studien- und Ausbildungsvertrag mit einem von der Dualen Hochschule zugelassenen Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung vorweisen.
Weiterführende Links:
- Hinweise für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger
- Hinweise für den Zugang mit Fachhochschulreife
- Liste Dualer Partner (Fakultäten Wirtschaft und Technik)




