Zulassungsvoraussetzungen / Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer ein mindestens sechssemestriges Hochschulstudium der Sozialen Arbeit (oder vergleichbar) mit 210 ECTS-Punkte oder ein entsprechendes Diplomstudium mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen hat, das heißt mit einem Durchschnitt von mindestens 2,5 oder der Zugehörigkeit zu den ECTS-Klassifikationen A oder B.
Bewerber, die in einem vorherigen Bachelor-Studium 180 ECTS-Punkte erworben haben, können unter der verbindlichen Verpflichtung zugelassen werden, dass sie vor Beginn des Masterprogramms 30 ECTS-Punkte in Anpassungskursen erwerben.
Fachfremde Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium können unter der verbindlichen Verpflichtung zugelassen werden, dass sie vor Beginn des Masterprogramms die erforderlichen Grundkenntnisse in Sozialer Arbeit in Anpassungskursen erwerben.
Weitere Voraussetzungen sind eine mindestens einjährige Berufstätigkeit vor Studienbeginn sowie ein Beschäftigungsverhältnis, eine selbstständige oder eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich während des Studiums. Diesem liegt die Studienvereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem/der Studierenden zugrunde.
Die genauen Bestimmungen sind der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung zu entnehmen.
Für Fragen zur Zulassung, zu Anpassungskursen usw. wenden Sie sich bitte an den Wissenschaftlichen Leiter des Masterprogramms.
Bewerbung
Sie erfüllen die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen und haben Interesse, sich für Leitungs- und Führungsaufgaben in sozial (wirtschaftlichen) Organisationen zu qualifizieren?
Für Ihre Bewerbung sind entsprechend § 9 der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der DHBW für Masterstudiengänge folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
- beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- beglaubigte Kopien oder Abschriften des Zeugnisses zum Hochschulabschluss und gegebenenfalls Diploma Supplement und Transcript of Records
- eine in deutscher oder englischer Sprache selbst verfasste schriftliche Darstellung, in der ausgeführt wird, aufgrund welcher spezifischen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen eine individuelle Befähigung zum Masterstudium gegeben ist. Ferner sollen sich daraus die Beweggründe und Ziele ergeben, die mit dem angestrebten Masterstudium an der Hochschule verbunden werden (maximal zwei DIN-A4-Seiten).
- gegebenenfalls Nachweis über die Sprachkenntnisse gemäß § 7 Abs. 2
- tabellarischer Lebenslauf
- die Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Studienvereinbarung
- gegebenenfalls Nachweise über sonstige Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums oder anderer Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden
- gegebenenfalls weitere Referenzen und Zeugnisse, die dem Nachweis der Befähigung zum Masterstudium dienen
- Erklärung darüber, dass ein gemäß § 1 Abs. 1 angestrebtes Studium im gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden wurde.
Die darüber hinaus benötigte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Zulassungsgespräch nach § 8 wird nachgereicht, wenn diese Termine, die mit Ihnen noch vereinbart werden, stattgefunden haben.
Bitte entsenden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
Prof. Paul-Stefan Roß
Wissenschaftlicher Leiter Masterprogramm
DHBW Stuttgart
Herdweg 29
70174 Stuttgart
Interessenten für den Masterstudiengang
Sie können sich jedoch bereits jetzt als Interessent registrieren lassen und werden dann rechtzeitig informiert.
