Baden-Württemberg-Stipendium

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Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg ein. Sie ebnet den Weg für Spitzenforschung, vielfältige Bildungsmaßnahmen und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitmenschen. Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine der großen operativen Stiftungen in Deutschland. Sie ist die einzige, die ausschließlich und überparteilich in die Zukunft Baden-Württembergs investiert – und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger.

Ausschreibung

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An der Dualen Hochschule des Landes und den kooperierenden Hochschulen im Ausland wurde für das Jahr 2010/2011 das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Baden-Württemberg Stiftung zur Förderung des internationalen Austauschs von qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden ausgeschrieben. Die Stiftung fördert ausschließlich Studienaufenthalte (Theoriephasen) für ausländische Studierende an der baden-württembergischen Dualen Hochschule und für inländische Studierende an einer Hochschule im Ausland. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt.

Stipendiendauer: drei bis sechs Monate
Stipendienhöhe: 100 bis 800 € pro Monat

Förderanträge sind mit den hier genannten Unterlagen beim Auslandsamt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung eines Stipendiums
  • Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen Studium und Lebenslauf
  • Nachweise über Studienverlauf und Studienerfolg (Notenbescheinigung)
  • Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse
  • Gutachten eines/einer betreuenden Professors/in (Empfehlungsschreiben)
  • Gehaltsnachweis

Bewerbungsschluss: jeweils 31. März (für das im Herbst beginnende Förderjahr)

Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und Begutachtung durch eine Zentrale Stipendienkommission im Sommer. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel ist die Unterzeichnung eines Zuwendungsvertrages. Darin verpflichten sich die Stipendiaten, folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums (Studienplan) oder Forschungsaufenthalts,
  • die Gast- oder die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium/ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen,
  • im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen und an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS teilzunehmen.
  • Ein Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist anzufertigen. Er ist in zweifacher Ausfertigung über die Heimathochschule spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Der Erfahrungsbericht soll fünf DIN-A-4 Seiten nicht überschreiten.

Weitere Informationen unter: www.bw-stipendium.de

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