Duale Partner
Beteiligt sind ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Pflege und/oder Rehabilitation, in denen bei „Konzeption und Zielsetzung“ genannte Lern- und Einsatzorte anzutreffen sind. Für die Güte der Ausbildung in den Praxisphasen ist grundsätzlich primär nicht die Vielfalt der Einsatzorte entscheidend, sondern die Qualität der Anleitung.
Duale Partner der Studienrichtung Soziale Arbeit in Pflege und Rehabilitation können grundsätzlich alle Einrichtungen sein bzw. werden, die gewährleisten können, dass die Studierenden die im Curriculum für den Lernort Praxis genannten Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen überwiegend und grundsätzlich erreichen können und die die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsstätte erfüllen.
Um die Praxisausbildung zu unterstützen, finden an der Staatlichen Studienakademie regelmäßige Informationsveranstaltungen zur Praxisanleitung statt. Darüber hinaus wird der Modulplan der Theoriephasen zur Verfügung gestellt, um Einblicke in die Inhalte der Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Der Studiengangleiter Prof. Dr. Klaus Grunwald ist Ansprechpartner bei Fragen und Konflikten im Rahmen des Studiums am Lernort Praxis, insbesondere der Praxisanleitung.
Im Sinne der Qualitätssicherung des Studiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart sollte der individuelle Verlauf des Praxisstudiums in der Einrichtung in geeigneter Weise evaluiert und dokumentiert werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Einrichtung. Im „Praxishandbuch“ stehen entsprechende Hinweise und Hilfsmittel zur Verfügung. Insbesondere sei auf die Gesprächsleitfäden für Anfangsgespräch, Anleitergespräch und Abschlussgespräch verwiesen.
Eine Liste der mit der Dualen Hochschule kooperierenden sozialen Einrichtungen können wir leider nicht zur Verfügung stellen. InteressentInnen an einem Studium in dieser Studienrichtung sind gebeten, sich selber in der Wunschregion – unter Bezugnahme auf die Downloads für Duale Partner – auf die Suche nach ausbildungsfähigen und -willigen Einrichtungen in der BRD zu machen. Die Praxisstellen können grundsätzlich auch außerhalb Baden-Württembergs liegen.
