Gebühren und Beiträge

Die Landesregierung hat das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 verabschiedet. Als Ersatz der Studiengebühren ist eine Kompensation in Form von zusätzlichen Haushaltsmitteln geplant.

Unabhängig davon muss ein Verwaltungskostenbeitrag [1] bezahlt werden.

Erstsemester erhalten ein Merkblatt mit Hinweisen zum Verwaltungskostenbeitrag und den hierfür notwendigen Bankdaten.

Skriptengeld

Die Kosten für die Vorlesungsvorbereitungen (Skripte/Übungen) werden aus den allgemeinen Studiengebühren finanziert.

Druckerkontingent

Während des Studiums ist es notwendig, dass an der DHBW Stuttgart Campus Horb verschiedene Ausdrucke gemacht werden können, z. B. Ausdruck von elektronischen Skripten, Ausdruck von Internetrecherchen, Studienarbeiten und Konstruktionsentwürfen. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von 10 EUR pro Semester durch Studiengebühren gedeckt. 

  1. http://www.dhbw-stuttgart.de/horb/zielgruppen/studieninteressierte/gebuehren-und-beitraege/verwaltungskostenbeitrag.html