Zugangsvoraussetzungen

Für das Studium an der Dualen Hochschule gelten folgende Voraussetzungen:

1. Bewerber müssen die allgemeine oder die der Fakultät entsprechenden fachgebundenen Hochschulreife besitzen.

2. Auch mit einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung (Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger) ist die Zulassung möglich. Wer nach der Fachhochschulreife ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule (einschließlich FH für den öffentlichen Dienst) abgeschlossen hat, kann ebenfalls zugelassen werden. 

3. Bewerber mit Fachhochschulreife können künftig zum Studium zugelassen werden, sofern sie im Einzelfall ihre besondere Eignung für das Studium an einer Dualen Hochschule nachgewiesen haben:

4. Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einem von der Dualen Hochschule zugelassenen Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung

Weiterführende Links:

Hinweis für Wehrpflichtige

Aktuelle Hinweise für Wehrpflichtige finden Sie hier.