Zugangsvoraussetzungen
Für das Studium an der Dualen Hochschule gelten folgende Voraussetzungen:
1. Bewerber müssen die allgemeine oder die der Fakultät entsprechenden fachgebundenen Hochschulreife besitzen.
2. Auch mit einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung (Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger) ist die Zulassung möglich. Wer nach der Fachhochschulreife ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule (einschließlich FH für den öffentlichen Dienst) abgeschlossen hat, kann ebenfalls zugelassen werden.
3. Bewerber mit Fachhochschulreife können künftig zum Studium zugelassen werden, sofern sie im Einzelfall ihre besondere Eignung für das Studium an einer Dualen Hochschule nachgewiesen haben:
4. Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einem von der Dualen Hochschule zugelassenen Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung
Weiterführende Links:
- Hinweise für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger
- Hinweise für den Zugang mit Fachhochschulreife
- Liste dualer Partner
Hinweis für Wehrpflichtige
Aktuelle Hinweise für Wehrpflichtige finden Sie hier.