Zulassung zum Studium

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den dualen Partner schließt dieser mit den ausgewählten Studieninteressierten einen Ausbildungsvertrag [1] ab.

Der duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Nach Eingang der Unterlagen spricht diese daraufhin die Zulassung zum Studium aus

  1. http://www.dhbw-stuttgart.de/horb/zielgruppen/duale-partner/duale-partner/studien-und-ausbildungsvertrag-und-verguetung.html