Zulassung zum Studium
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den dualen Partner schließt dieser mit den ausgewählten Studieninteressierten einen Ausbildungsvertrag [1] ab.
Der duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Nach Eingang der Unterlagen spricht diese daraufhin die Zulassung zum Studium aus