Zulassung zum Studium
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den dualen Partner schließt dieser mit den ausgewählten Studieninteressierten einen Ausbildungsvertrag ab.
Der duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Nach Eingang der Unterlagen spricht diese daraufhin die Zulassung zum Studium aus




