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Wenn Sie als Praxispartner Studierende der DHBW ausbilden möchten, muss Ihr Unternehmen oder Ihre soziale Einrichtung bestimmte personelle und sachliche Voraussetzungen erfüllen. Nur so wird gewährleistet, dass die in der Praxisphase des Studiums vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können.

Detaillierte Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in unseren Eignungsvoraussetzungen.

Neue Ausbildungspartner, die Ausbildungsplätze im dualen Studium anbieten wollen, wenden sich bitte an den Leiter des gewünschten Studiengangs. Er berät die Ausbildungsstätte vor Ort ausführlich zu den personellen und sachlichen Voraussetzungen, den inhaltlichen Anforderungen und den organisatorischen Abläufen des dualen Studiums. Der Leiter des Studiengangs stellt daraufhin die Eignung der Ausbildungsstätte fest, welche abschließend nach § 27c Landeshochschulgesetz vom Hochschulrat bestätigt wird.

Kooperierende Unternehmen werden in einer Datenbank (Liste Dualer Partner),  erfasst, die Studieninteressierten via Internet als Bewerbungshilfe zur Verfügung steht. Die Abstimmung der Studienplatzkapazitäten zwischen der Hochschule und den beteiligten Partnerunternehmen erfolgt im Hochschulrat. 

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