Studien- und Ausbildungsvertrag und Vergütung

Studien- und Ausbildungsvertrag

Die dualen Partner wählen die für sie passenden Bewerber aus und schließen mit ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Ein Standardausbildungsvertrag ist vom Land Baden-Württemberg vorgegeben und muss von den Ausbildungsstätten eingehalten werden.

Darin werden insbesondere geregelt:

Vergütung

Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.

  1. http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien-horb/Ausbildungsvertrag/Studien_und_Ausbildungsvertrag_Technik_2011.pdf
  2. http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien-horb/Formulare/Einwilligung_minderj%C3%A4hrige_Studierende_2012.pdf