Verwaltungskostenbeitrag

In Baden-Württemberg wird für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 80 Euro erhoben. 

Hinweis für Studienanfänger: 

Studienanfänger erhalten mit ihrem Gebührenbescheid die Aufforderung zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages. Ab dem 2. Studienjahr ist der Betrag ohne weitere schriftliche Aufforderung jeweils zu Beginn des Wintersemesters (1.10.) zu bezahlen .

Zahlungsmodalität: 

Bitte überweisen Sie den Verwaltungskostenbeitrag auf folgendes Konto:  

Betrag: 80 EURO/Studienjahr
Empfänger: LOK Ba-Wü, DHBW Stuttgart Campus Horb
Konto-Nr.: 749 553 0102
BW-Bank
BLZ: 600 501 01 
Verwendungszweck: 8972255012344 HOR Matrikelnummer Name Vorname des Studierenden
(Beispiel: 8972255012344 HOR 8174531 Müller Marion)

Hinweis: Der Verwendungszweck ist unbedingt komplett anzugeben, da die Zahlung sonst nicht verbucht werden kann!

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