BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT
Zur Erfüllung des verfassungsmäßig garantierten Auftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) [1]), sowie der beruflichen Förderung von Frauen (Artikel 33 Abs. 2 GG [2]), zur Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen, der Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, und zur Beseitigung bestehender Nachteile (§ 1 ChancenG [3]), werden in der Dienststelle Chancengleichheitspläne für fünf Jahre (§§ 5 ff. ChancenG [3]) aufgestellt und eine Beauftragte für Chancengleichheit (für vier Jahre) bestellt (§§ 16 ff. ChancenG [3] in Verbindung mit der VO über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit [4]).
Rechtsstellung (§ 19 ChancenG [3]):
- Unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung mit unmittelbarem Vortragsrecht
- Ausstattung mit den notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Mitteln
- Entlastung von ihren sonstigen Dienstpflichten in erforderlichem Umfang
Aufgaben (§§ 20 bis 22 ChancenG [3]):
- Zu Beginn der Amtszeit erfolgt eine Festlegung der Einzelheiten der Zusammenarbeit
- regelmäßige Teilnahme an Besprechungen der Dienststellenleitung
- Sprechzeiten während der Arbeitszeit durchführen
- jährliche Einberufung einer Versammlung aller weiblichen Beschäftigten
- Beachtung der Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes
- Beantwortung von fachlichen Fragen, die Frauenangelegenheiten betreffen
- Erfahrungsaustausch mit den Beauftragen für Chancengleichheit anderer Dienststellen oder Behörden
Beauftragte für Chancengleichheit DHBW Stuttgart und Campus Horb
Daniela Hintermaier [5] / Tel.: 0711/1849-786 / E-Mail: hintermaier@dhbw-stuttgart.de
Zentrale Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW
- Brigitte Ilg / Tel.: 07321/2722-141 / E-Mail: ilg@dhbw-heidenheim.de