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BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT

Zur Erfüllung des verfassungsmäßig garantierten Auftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Abs. 2 GG), sowie der beruflichen Förderung von Frauen (Artikel 33 Abs. 2 GG), die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen, der Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind und in der Beseitigung bestehender Nachteile (§ 1 ChancenG), werden in der Dienststelle Chancengleichheitspläne für fünf Jahre (§§ 5 ff. ChancenG) aufgestellt und eine Beauftragte für Chancengleichheit (für 4 Jahre) bestellt (§§ 16 ff. ChancenG i. V. m. VO über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit).

Rechtsstellung (§ 19 ChancenG):

Aufgaben (§§ 20-22 ChancenG):

BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT

Daniela Hintermaier / Tel.: 0711/1849-786 / E-Mail: hintermaier@dhbw-stuttgart.de