BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT
Zur Erfüllung des verfassungsmäßig garantierten Auftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Abs. 2 GG), sowie der beruflichen Förderung von Frauen (Artikel 33 Abs. 2 GG), die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen, der Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind und in der Beseitigung bestehender Nachteile (§ 1 ChancenG), werden in der Dienststelle Chancengleichheitspläne für fünf Jahre (§§ 5 ff. ChancenG) aufgestellt und eine Beauftragte für Chancengleichheit (für 4 Jahre) bestellt (§§ 16 ff. ChancenG i. V. m. VO über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit).
Rechtsstellung (§ 19 ChancenG):
- Unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung mit unmittelbarem Vortragsrecht
- Ausstattung mit den notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Mitteln
- Entlastung von ihren sonstigen Dienstpflichten in erforderlichem Umfang
Aufgaben (§§ 20-22 ChancenG):
- Zu Beginn der Amtszeit erfolgt eine Festlegung der Einzelheiten der Zusammenarbeit
- Regelmäßige Teilnahme an Besprechungen der Dienststellenleitung
- Sprechzeiten während der Arbeitszeit durchführen
- Jährliche Einberufung einer Versammlung aller weiblichen Beschäftigen
- Beachtung der Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes
- Beantwortung von fachlichen Fragen, die Frauenangelegenheiten betreffen
- Erfahrungsaustausch mit den Beauftragen für Chancengleichheit anderer Dienststellen bzw. Behörden
BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT
Daniela Hintermaier / Tel.: 0711/1849-786 / E-Mail: hintermaier@dhbw-stuttgart.de
