BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT

Zur Erfüllung des verfassungsmäßig garantierten Auftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)), sowie der beruflichen Förderung von Frauen (Artikel 33 Abs. 2 GG), zur Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen, der Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, und zur Beseitigung bestehender Nachteile (§ 1 ChancenG), werden in der Dienststelle Chancengleichheitspläne für fünf Jahre (§§ 5 ff. ChancenG) aufgestellt und eine Beauftragte für Chancengleichheit (für vier Jahre) bestellt (§§ 16 ff. ChancenG in Verbindung mit der VO über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit).

Rechtsstellung (§ 19 ChancenG):

  • Unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung mit unmittelbarem Vortragsrecht
  • Ausstattung mit den notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Mitteln
  • Entlastung von ihren sonstigen Dienstpflichten in erforderlichem Umfang

Aufgaben (§§ 20 bis 22 ChancenG):

  • Zu Beginn der Amtszeit erfolgt eine Festlegung der Einzelheiten der Zusammenarbeit
  • regelmäßige Teilnahme an Besprechungen der Dienststellenleitung
  • Sprechzeiten während der Arbeitszeit durchführen
  • jährliche Einberufung einer Versammlung aller weiblichen Beschäftigten
  • Beachtung der Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes
  • Beantwortung von fachlichen Fragen, die Frauenangelegenheiten betreffen
  • Erfahrungsaustausch mit den Beauftragen für Chancengleichheit anderer Dienststellen oder Behörden

Beauftragte für Chancengleichheit DHBW Stuttgart und Campus Horb

Daniela Hintermaier / Tel.: 0711/1849-786 / E-Mail: hintermaier@dhbw-stuttgart.de

Zentrale Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW

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