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Zulassung

Für die Zulassung ist das Leitungssekretariat zuständig. Benötigt werden folgende Unterlagen:

1. Abiturienten:

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig)
  • eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses

2. Fachhochschulreife:

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig)
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der FH-Reife
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Bescheids über das Testergebnis des Studierfähigkeitstests

3. Beruflich Qualifizierte mit Fortbildung (Meister und Gleichgestellte)

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 Absatz 3 der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fortbildung

4. Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung (mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung)

  • ein Original des Studien- und Ausbildungsvertrags (3-seitig) 
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach § 2 Absatz 3 der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über das Bestehen der Eignungsprüfung

Bitte stimmen Sie mit Ihrem Unternehmen ab, wer für die Zusendung der Unterlagen an die Hochschule verantwortlich ist.

Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber

Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber

Hinweis für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihren Schulabschluss im Ausland erwerben:

Die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart führt u.a. Bewertungen von Bildungsnachweisen aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z.B. die Hochschulreife.

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