Zugang mit Fachhochschulreife
Über einen zusätzlichen Nachweis (Eignungstest) können Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW zugelassen werden. Für den Eignungstest wird eine Gebühr in Höhe von 80.-- Euro erhoben. Bewerber mit Fachhochschulreife haben die Eignung für den gewünschten Studiengang nachgewiesen, wenn sie den Eignungstest bestanden haben.
Prüfungstermine
- Dienstag, 12. Juni 2012 (Eingang der Anmeldung bis 11. Mai 2012 !) (Aufgrund von vielen Anmeldungen gibt es einen zusätzlichen Termin am 20. Juni 2012. Die Teilnehmer/innen, welche für die Testung am Zusatztermin eingruppiert werden, erhalten eine Information per E-Mail).
- Mittwoch, 12. September 2012 (Eingang der Unterlagen an der Hochschule bis 10. August 2012)
- Dienstag, 13. November 2012 (Eingang der Unterlagen an der Hochschule bis 12. Oktober 2012)
Anmeldung
1. Online-Registrierung
Wenn Sie an einem Eignungstest an der DHBW Stuttgart teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte hier online.
2. Einsenden der Anmeldeunterlagen
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung uns die für die Anmeldung zum Test benötigten Unterlagen postalisch einzusenden. BITTE BEACHTEN SIE: IHRE ANMELDUNG IST NUR GÜLTIG, WENN DIE UNTERLAGEN SPÄTESTENS EINEN MONAT VOR TESTTERMIN (EINGANGSSTEMPEL) AN DER DHBW STUTTGART EINGEGANGEN SIND.
3. Anmeldebestätigung
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zum Test via E-Mail.
4. Einladung zum Test
Nach dem Anmeldeschluss und spätestens 1 Woche vor Testtermin erhalten Sie eine postalische Einladung zum Test, in der Ihnen Ihre genaue Prüfungszeit mitgeteilt wird. Die Einladung enthält ebenso die Zahlungsaufforderung für die Testgebühr in Höhe von 80.-- Euro. Bitte beachten Sie, dass ohne die rechtzeitige Bezahlung der Gebühren eine Teilnahme am Eignungstest nicht möglich ist.
Hinweis: Die elektronische Registrierung für den Eignungstest für Bewerber mit Fachhochschulreife an der DHBW Stuttgart ist ein Pilotprojekt. Bitte beachten Sie, an anderen Standorten der DHBW erfolgt die Anmeldung lediglich durch Einsenden des Anmeldeformulars und der geforderten Unterlagen.
- Landeshochschulgesetz (für die Zulassung relevant ist § 58, Abs. 2 Satz 4 LHG)
- Zulassungs- und Immatrikulationssatzung (für die Zulassung relevant ist Teil 3, § 6 - 10 der Satzung)
- Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Bewerber mit Fachhochschulreife
- Merkblatt für Bewerber mit Fachhochschulreife (2012)
- Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über den Eignungstest für Bewerber mit Fachhochschulreife (15. Januar 2010)
- Änderungssatzung (18. Oktober 2010)
- Genereller Studierfähigkeitstest für Bewerber mit Fachhochschulreife (Bewertungskriterien und Beispielaufgaben)
Kontakt
Andrea Rohrer, MBA / Tel.: 07451/521-123 / E-Mail: a.rohrer@hb.dhbw-stuttgart.de
Susanne Riese / Tel.: 07451/521-124 / E-Mail: s.riese@hb.dhbw-stuttgart.de
