Praxisphasen ausländischer Studierender

Die Koordinierungsstelle ist zuständig für arbeitsrechtliche Belange ausländischer Studierender, die ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt in Deutschland planen.
Voraussetzung ist eine bestehende Kooperation zwischen der Heimatuniversität des Studierenden und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Insbesondere für Studierende aus Ländern außerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes kann die Koordinierungsstelle bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeitsgenehmigungspflicht nach § 9, 15 ArGV erwirken.
Kontakt
Ayfer Sen M.A. / Tel. 0711/320660-19 / E-Mail: sen@dhbw.de